Assistenzleistungen für Ambulant betreutes Wohnen (ABW) für Menschen mit seelischen Behinderungen
Durch ABW können Menschen selbständig in ihren eigenen Wohnungen leben, ohne vollkommen auf sich alleine gestellt zu sein.
Das Angebot richtet sich an Menschen mit seelischen und/oder geistigen Behinderungen oder die von einer solchen bedroht sind
• die eine ambulante Betreuung in der eigenen Wohnung benötigen (betreutes Einzelwohnen oder betreute Wohngemeinschaft)
• die einer besonderen Wohnform nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürfen und ihre Selbständigkeit soweit trainiert und wiedererlangt haben, dass im Rahmen der weiteren Eingliederungsmaßnahmen eine ambulante Hilfsmaßnahme notwendig ist.
Die Kostenübernahme für die Maßnahme Ambulant Betreutes Wohnen erfolgt in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 78 SGB IX in Verbindung mit § 113 Abs. 2 SBG IX.
In der ersten Betreuungsphase wird eine Anamnese erstellt und gemeinsam mit dem/der Hilfesuchenden ein individueller Hilfeplan entwickelt. Dieses Vorgehen ermöglicht die Partizipation des/der Klient/in und fördert die Motivation an Zielen zu arbeiten. Weiterhin eröffnet dieses Vorgehen einen ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation und Bedürfnisse, so dass auch in Krisensituation individuelle Hilfen zur Verfügung stehen.
Über Motivation und Hilfen zur Selbsthilfe durch die:
• Reaktivierung verschütteter Fähigkeiten und dem
• Ausbau und der Förderung lebenspraktischer und sozialer Fähigkeiten
wird eine Verbesserung des psycho-physischen Wohlbefindens der jeweiligen Klient/innen angestrebt. Darüber hinaus sollen die Klient/innen entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs soweit wie möglich befähigt werden, ihr Leben selbständig zu gestalten um größtmögliche Handlungskompetenz zu erlangen. Dazu gehört insbesondere die individuelle Gestaltung des eigenen Lebensraumes und ein positiver Kontakt zum gesellschaftlichen Umfeld.
Durch Unterstützung bei der (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Planung einer Tagesstruktur zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben u.a durch Angebote verschiedener Träger und zur Arbeits- und Beschäftigungstherapie sowie Maßnahmen zur Freizeitgestaltung erhalten die Klient/innen die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung. Ein Ziel der (Wieder-)Eingliederung ist die Integration in den Arbeitsmarkt oder einer anderen tagesstrukturierenden Beschäftigung.
Die Lebenszentrum Reinsdorf gGmbH verfolgt einen klaren Wiedereingliederungsanspruch und versteht sein Leistungsangebot als Baustein auf dem Weg zur Selbständigkeit der Klient/innen. Die Durchlässigkeit in andere Betreuungsformen ist selbstverständlich.
Aufgenommen werden erwachsene Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Die Klient/innen können auch über das 60. Lebensjahr hinaus ambulant betreut werden, wenn es sich um die inhaltlich geeignete Maßnahme handelt.
Eine Eignung des Hilfesuchenden für eine Versorgung im Ambulant Betreuten Wohnen richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Mögliche Kriterien können u.a. sein:
• Einsicht in die Notwendigkeit der Hilfe
• zeitliche, örtliche und persönliche Orientierung
• Grundfertigkeit in der Selbstversorgung
• Bereitschaft zur Mitarbeit
Interessent/innen erhalten eine vorbereitende Beratung über das Betreuungsangebot in Form eines Informationsgesprächs.
Am Aufnahmegespräch können die Interessent/innen und – wenn vorhanden – eine Vertrauensperson aus dem bisherigen sozialen Umfeld und ggf. ein/e gesetzliche Betreuer/in dazu bitten.
Zwischen dem/der Klient/in und der Lebenszentrum Reinsdorf gGmbH wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Leistungen und das zu zahlende Leistungsentgelt. Der Umfang der individuellen Leistungen ist im Bedarfsfall mit dem örtlichen Sozialhilfeträger zu vereinbaren.
Der Ansatz der psychosozialen Betreuung ist eng an die Alltagssituation des/der Betroffenen mit den individuellen Beeinträchtigungen der lebenspraktischen Fähigkeiten und der Handlungskompetenz sowie der Biographien und der individuellen Ressourcen angelehnt.
Unter Berücksichtigung des psychiatrischen Krankheitsbildes des hilfesuchenden Menschen setzt sich die ambulante Betreuung z.B. mit nachstehenden Feldern lösungs- und ressourcenorientiert auseinander:
• Kontaktstörungen
• Antriebsstörungen
• sozialem Rückzug
• Affektstörungen
• krankheitsbedingt gestörtem Sozialverhalten
• misstrauische Grundhaltung
Auf der Basis dieser Grundsätze ereignet sich psychosoziale Betreuung mit dem Ziel einer (Wieder-)Eingliederung in das gesellschaftliche Leben. Die nachstehend aufgeführten Hilfsangebote werden u. a. als geeignet angesehen:
• Hilfen in Übergangsphasen…
…insbesondere durch Unterstützung für einen möglichst nahtlosen Übergang von stationären Wohnformen oder Kliniken, etc. in ein eigenständiges Wohnen
• Hilfen im Alltag…
…insbesondere durch Unterstützung und (wenn notwendig) Begleitung bei Behördengängen, Umgang mit Geld und bei der Haushaltsplanung
• Hilfen in der Arbeitswelt…
…insbesondere durch Unterstützung bei der (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung und/oder Planung einer Tagesstruktur
• Hilfen bei der Lebensplanung…
…insbesondere durch Unterstützung beim Aufbau von sozialen Kontakten, Freizeitgestaltung und Entwicklung von individuellen (Lebens-)Perspektiven
• Hilfen beim Umgang mit der psychischen Störung/ (seelischen) Behinderung…
…insbesondere durch Unterstützung bei der Entwicklung einer akzeptierenden Haltung und bei der Hilfe zu Selbsthilfe
• Hilfen bei der Schaffung und beim Erhalt des persönlichen Umfeldes…
…insbesondere durch Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und -Gestaltung zu Familie, Freund/innen, Kontakt- bzw. Selbsthilfegruppen, Vereinen, etc.
In allen Bereichen wird die Intensität der notwendigen Motivation, Anleitung, Begleitung und Unterstützung bei der psychosozialen Betreuung einer betroffenen Person individuell sehr verschieden sein. Im Rahmen der Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe wird das gesellschaftliche Umfeld – soweit möglich – in die Förderungsmassnahmen mit einbezogen.
Die individuelle Hilfeplanung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf der Klient/innen und basiert in besonderem Maße auf den biographischen und ressourcenorientierten Ansatz. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten in den Betreuungsprozess mit einbezogen. Die Hilfeplanung entspricht der persönlichen Entwicklung des/r Klient/in und wird kontinuierlich gemeinsam evaluliert werden.
Den angemessenen Wünschen des betroffenen Menschen ist hierbei Rechnung zu tragen. Darüber wird die soziale und kulturelle Integration des/r Klient/in in Form von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als wichtiges Ziel der Arbeit berücksichtigt.
Personelle Ausstattung
Für die Assistenzleistungen für Ambulant betreutes Wohnen in Salzgitter sind ausschließlich examinierte Fachkräfte beschäftigt, die regelmäßig an Fortbildungen und Supervisionen teilnehmen.

Fachbereichsleiter Sebastian Wielsch