Katrin Deul
Fachbereichsleiterin
k.deul@lebenszentrum
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Helmstedt
Schuhstraße 5
38350 Helmstedt
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Fax.: 05351 / 55 33 49
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Tobias Lieberknecht
Fachbereichsleiter
t.lieberknecht@lebenszentrum
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Salzgitter-Lebenstedt
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38226 Salzgitter-Lebenstedt
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Fax.: 05341 / 188 76 58
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Wolfenbüttel
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38300 Wolfenbüttel
Tel.: 05331 / 996 88 25
Fax.: 05331 / 996 88 26
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Assistenz beim Wohnen – Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen (ABW)
Ein Angebot für psychisch kranke oder behinderte Menschen, die in der eigenen Wohnung leben
Assistenz beim Wohnen (ABW) ist ein Angebot für Menschen, die mit ihrer Erkrankung oder Behinderung selbstbestimmt leben wollen.
Durch unsere Hilfe bieten wir Ihnen die Möglichkeit mit Ihrer psychischen Erkrankung oder Behinderung selbstständig zu leben.
Unsere Unterstützung begleitet Sie in Ihrem gewohnten Lebensumfeld. Gemeinsam planen wir Maßnahmen, die Ihnen helfen neue Lebensperspektiven zu entwickeln und Ihren Alltag zu erleichtern und Ihre freie Zeit zu gestalten.
Das ABW richtet sich an erwachsene Menschen ab dem 18. Lebensjahr.
Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensumstände ist die (Wieder-) Eingliederung in das gesellschaftliche Leben das Hauptziel unserer psychosozialen Betreuung.
- Hilfe in Übergangsphasen
Unterstützung für einen nahtlosen Übergang von Wohnheim oder Klinik etc. in ein eigenständiges Wohnen - Hilfe im Alltag
Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen, Arztbesuchen und in der Führung des eigenen Haushaltes - Hilfe bei der Tagesgestaltung
Hilfestellung bei der (Wieder-) Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung und Planung einer Tagesstruktur - Hilfe in der Lebensplanung
insbesondere Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte, Freizeitgestaltung und Entwicklung von Perspektiven - Hilfe beim Umgang mit der psychischen Störung
Unterstützung bei der Entwicklung einer akzeptierenden Haltung und bei der Hilfe zur Selbsthilfe
Die Assistenzleistungen für Ambulant betreutes Wohnen sind eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß § 78 SGB IX in Verbindung mit § 113 Abs. 2 SBG IX.
Die Kostenübernahme kann beim Amt für Soziales – Geschäftsbereich Eingliederungshilfe beantragt werden.
In einem Hilfeplanverfahren werden die sozialrechtlichen Voraussetzungen geprüft und gemeinsam mit Ihnen wird eine Vereinbarung über den zeitlichen Umfang, Zielsetzung und Dauer der Unterstützung getroffen.
Für eine Aufnahme benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme.
In einem gemeinsamen Informationsgespräch klären wir alle Ihre Fragen.
Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich.
Ihr Kontakt zu uns
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Kontakt- und Beratungsstelle „KommRein“
Schuhstraße 5
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 / 536740
Fax.: 05351 / 553349
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Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen „MittenDrin“
Holzberg 14
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 / 538585
Fax.: 05351 / 538370
ts@lebenszentrum-reinsdorf.de